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BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1084/79 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 06.03.1958 - 2 AZR 457/55
Parteien des Einzelarbeitsvertrages - Behandlung einer außertariflichen Zulage - …
Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1084/79
Die Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur daraufhin nachprüfbar, ob sie rechtlich möglich ist und ob der Tatsachen richter gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Beweisergebnisse unter Berücksichtigung des gesamten Ergebnisses der Verhandlungen umfassend und widerspruchsfrei gewürdigt hat (vgl. z.B. BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 1 der Gründe]) und mithin Grenzen und Voraussetzungen der richterlichen Überzeugungsbildung gewahrt sind (BAG 5, 221, 224).Dabei muß nicht auf jedes Parteivorbringen und jedes Beweisergebnis im einzelnen eingegangen werden, wenn sich nur aus der Gesamtheit der Gründe ergibt, daß eine sachentsprechende Beurteilung überhaupt stattgefunden hat (vgl. z. B. BAG 5, 221, 224).
- BAG, 06.12.1963 - 5 AZR 234/63
Zeugin - Entscheidungserhebliche Aussage - Erneute Vernehmung - Persönlicher …
Auszug aus BAG, 24.03.1982 - 7 AZR 1084/79
Die Beweiswürdigung durch das Berufungsgericht ist in der Revisionsinstanz grundsätzlich nur daraufhin nachprüfbar, ob sie rechtlich möglich ist und ob der Tatsachen richter gemäß § 286 Abs. 1 Satz 1 ZPO die Beweisergebnisse unter Berücksichtigung des gesamten Ergebnisses der Verhandlungen umfassend und widerspruchsfrei gewürdigt hat (vgl. z.B. BAG AP Nr. 3 zu § 580 ZPO; AP Nr. 1 zu § 286 ZPO [zu I 1 der Gründe]) und mithin Grenzen und Voraussetzungen der richterlichen Überzeugungsbildung gewahrt sind (BAG 5, 221, 224).